Aufgaben

Der Pfarrgemeinderat ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Pfarrgemeinde. In sinngemäßer Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Nr. 27) ist er zugleich das vom Erzbischof eingesetzte Organ zur Beratung pastoraler Fragen in der Pfarrgemeinde.

So soll der Pfarrgemeinderat

den Pfarrer in seinem Amt unterstützen,

das Bewußtsein der Mitverantwortung der Gemeindemitglieder für das Leben der Pfarrei stärken,

Menschen gewinnen für die Mithilfe in der Glaubensunterweisung,

die Gottesdienstgestaltung beraten,

diakonische und caritative Dienste in der Pfarrei fördern,

die gesellschaftliche Entwicklung in seinem Umfeld beobachten,

die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit vertreten,

katholische Vereinigungen und Einrichtungen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit fördern und ihre Initiativen koordinieren.



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